Rudolstadt – Das Rauchen des Mieters beschäftigt mehr und mehr die Gerichte. Für viele Vermieter sind stark rauchende Mieter ein Problem. Wer als Vermieter nach einem lang dauernden Mietverhältnis eine Raucherwohnung renovieren muss hat einen nicht geringen finanziellen Aufwand. Strittig ist dabei oft, ob der Mieter an den Renovierungskosten beteiligt werden kann. Strittig ist aber auch, ob man denn als Vermieter dem Mieter das Rauchen in der Wohnung verbieten kann oder vielleicht die anderen Mitmieter im Haus auch solche Ansprüche haben können.
Raucher haben es ja heute nicht immer ganz leicht. Aber als Mieter hat der Raucher in letzter Zeit bei Gericht auch keine guten Karten gehabt. Man konnte schon den Eindruck haben, dass der blaue Dunst in der Wohnung sich allmählich aus den Wohnungen in Deutschland verzieht. Doch das Amtsgericht Rathenow schlägt sich nun doch wieder auf die Seite der rauchenden Mieter wie der folgende Fall zeigt.
Mieter müssen Zigarettenqualm des Nachbarn auf dem Balkon erdulden. Das Amtsgericht Rathenow hat eine Klage abgewiesen, mit der ein Rentnerpaar erreichen wollte, dass das Rauchen im Freien zeitlich begrenzt wird. Dafür sah das Gericht keine Rechtsgrundlage.
Der Fall: