Die rauchfreie Zeit rückt immer näher: Ab dem 1. Mai 2013 gilt in Nordrhein-Westfalen ein striktes Rauchverbot ohne Ausnahmen. Auch eine weitere Beschwerde ist vor dem Bundesverfassungsgericht am Montag gescheitert.
Beschwerden gegen das strikte Rauchverbot in Nordrhein-Westfalen haben beim Bundesverfassungsgericht keine Chance. Das Gericht habe erneut eine Verfassungsbeschwerde gegen das NRW-Nichtraucherschutzgesetz nicht angenommen, bestätigte ein Gerichtssprecher am Montag (Az.: 1 BvR 730/13). Geklagt hatten Gastwirte aus dem Ruhrgebiet.
Bereits im Februar hatte das Gericht eine Beschwerde eines Wirtes und eines Gastes aus Stolberg bei Aachen nicht angenommen (Az.: 1 BvR 160/13). Das Gericht muss diese Entscheidungen nicht begründen. In Nordrhein-Westfalen gilt vom 1. Mai an in Gaststätten ein generelles Rauchverbot. Auch Raucherkneipen und Raucherclubs sind dann verboten. (dpa)
Quelle: Kölnische Rundschau