Das in Bayern geltende Rauchverbot in Gaststätten ist auch insoweit, als es Shisha-Cafés betrifft, mit der Bayerischen Verfassung vereinbar. Dies hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof (VerfGH) entschieden und damit die Popularklage mehrerer Wirte, die Shisha-Cafés in verschiedenen bayerischen Städten betreiben, abgewiesen.
Quelle: Valuenet