Pressemitteilung 13. Dezember 2013
Die Unesco ist unter anderem auch zuständig, besondere Errungenschaften mittels Aufnahme in den Katalog „Weltkulturerbe“ zu schützen. Aktuell wird darüber befunden, das deutsche Bier-Reinheitsgebot darin aufzunehmen. Die Fans des deutschen Gerstensaftes wird es freuen, ist man doch ohnehin der Meinung, dass anderenorts zu viel gepanscht wird. Die Bezeichnung „immatrielles Weltkulturerbe“ hat Bedeutung, denn der Titel garantiert Aufmerksamkeit und Schutz vor Untergrabung gleichermaßen. Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur VEBWK möchte die Diskussion über schutzwürdige Kulturgüter gerne erweitern und dürfte damit vielen aus der Seele sprechen.
Dem Verein liegt es am Herzen, dass die bayerische Wirtshauskultur weiterlebt und nicht systematisch kurzlebigen Modeerscheinungen zum Opfer fällt. Doch gerade in Zeiten der Beschleunigung, der Informationsüberflutung und der gelebten Oberflächlichkeit besitzt „Schein“ mehr Kraft als das „Sein“. „Beliebte und über sehr lange Zeiträume gepflegte Traditionen laufen immer mehr Gefahr, vom sogenannten Zeitgeist überrollt zu werden,“ so VEBWK-Chef Franz Bergmüller. Er betont dabei, dass zum Beispiel die urbayerische Lust am Tabak-Schnupfen genauso als Kulturerbe zu würdigen sei, wie auch der Stammtisch im Wirtshaus, an dem geredet, geraucht und auch mal gestritten wird.