In Bayern soll das Tanzverbot an stillen Feiertagen gelockert werden, im Gegenzug dürfen Kommunen bald Alkoholverbote auf Plätzen aussprechen. Laut Rechtsreferent Dr. Wolfgang Schörnig käme das in regensburg derzeit nur rund um den Bahnhof, nicht aber an Donaulände oder Bismarckplatz in Frage.
Die Bayerische Staatsregierung hat am gestrigen Dienstag beschlossen, das Tanzverbot an sogenannten stillen Feiertagen wie Allerheiligen zu lockern. Im Gegenzug soll Kommunen die Möglichkeit gegeben werden, Alkoholverbote auf Plätzen auszusprechen. Auch in Regensburg hat der Rechtsreferent der Stadt, der Jurist Wolfgang Schörnig, in der Vergangenheit gegenüber dem Wochenblatt Alkoholverbote gefordert. Doch wo? Und wann? Schörnig stellt klar: „Jetzt wird die Staatsregierung erst einmal einen Text formulieren, zu dem dann auch Verbände und Kirchen gefragt werden – es ist davon auszugehen, dass die Kirchen nicht sehr erfreut darüber sein werden, wenn Allerheiligen erst um 3 Uhr in der Nacht beginnen soll“, sagt Schörnig. Es sei damit zu rechnen, dass die Neuregelung also erst in einem halben Jahr in Kraft trete.