Busse, Bahnen, Bahnsteige und U-Bahnstationen der KVB sind ab 1. Oktober endgültig Bereiche, in denen kein Alkohol mehr getrunken werden darf. Verstöße gegen die neue Regel können mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro geahndet werden.
Köln. Ab heute gilt in den Bussen, Bahnen und auf Bahnsteigen oder in U-Bahnstationen der Kölner-Verkehrsbetriebe (KVB) Alkoholverbot. Wer sich nicht daran hält und dennoch Alkohol trinkt, muss ab jetzt mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro rechnen.
Um die Kunden über die Regeländerung frühzeitig in Kenntnis zu setzen, hatte die KVB ihre Fahrgäste bereits seit Mitte August durch Info-Stände in den zentralen U-Bahn-Haltestellen sowie über Servicepersonal in Fahrzeugen und Haltestellen über die neue Regel informiert. Bisher waren in einer einmonatigen „Vorwarnphase“ aber nur Verwarnungen ausgesprochen worden.
Neben den rund 130 Sicherheits- und Servicemitarbeitern des Unternehmens sollen zwischen 20 und 30 externe Kräfte die Einhaltung des Verbots kontrollieren. Dabei sollen die speziell geschulten Kollegen laut Jürgen Fenske, Vorstandsvorsitzender der KVB, „mit Fingerspitzengefühl“ vorgehen: Wer sich einsichtig zeige und mit seiner Bierflasche aus der Bahn aussteige oder die Station verlasse, der solle nicht zur Kasse gebeten werden.