Am 1. August jährt sich das Rauchverbot in Bayern zum 10. Mal. Hat es etwas bewirkt? Ja! Die jahrelang heiß diskutierte Regelung hat das Leben im Freistaat maßgeblich verändert. Wer jedoch meint, die Volksgesundheit hätte sich verändert, der irrt. Ein Resümee des Vereins zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK):
„Das Rauchverbot ist in Bayern kein Thema mehr“ – mit dieser und ähnlichen Schlagzeilen werden die rechtlichen Schwachstellen eines Gesetzes übermalt, das man auch ohne Probleme anders gestaltet hätte können. Glaubt man den Medien, haben sich die Bayern längst an die Regelung gewöhnt. Tatsächlich erweist sich das bayerische Rauchverbot jedoch auch nach 10 Jahren nicht als das Allheilmittel, als das es gerne von der Politik verkauft wird. „In 13 von 16 deutschen Bundesländern sind damals wesentlich liberalere Regelungen entschieden worden“, sagt VEBWK-Geschäftsführerin Dr. Ursula Zimmermann, „auch in Bayern hätte man das Gesetz durchaus großzügiger auslegen können, ohne den Nichtraucherschutz zu vernachlässigen, wie zahlreiche Bundesländer in Deutschland zeigen.“
Zugegebenermaßen ist das Rauchverbot in der Speisengastronomie längst kein Thema mehr. Sehr wohl leiden allerdings noch heute die Betreiber der getränkeorientierten Gastronomie unter der strengen Regelung in Bayern. „Wer während der Kartenrunde oder beim gemeinsamen Fußballevent in der Kneipe für jede Zigarette vor die Tür gehen muss, überlegt es sich beim nächsten Mal zweimal, ob er sich mit seinen Freunden nicht in einer privaten Räumlichkeit trifft und gleichzeitig weniger Geld für Getränke ausgibt. Verstärkt wird dieser Effekt jetzt auch während der Coronakrise“, weiß VEBWK-Vorsitzender Franz Bergmüller, „durch das absolute Rauchverbot geht die Gemütlichkeit in Bars und Kneipen verloren. Das bekommen die Betreiber über den Umsatz bis heute deutlich zu spüren.“ Über eine liberalere Auslegung des Gesetzes hätte die Politik vor 10 Jahren mit Leichtigkeit Sonderregelungen für derartige Betriebe einführen können – ob damals der Mut oder der Wille dazu fehlte, ist nicht klar.
„Die bayerischen Politiker verweisen beim Thema Rauchverbot gerne auf den damaligen Volksentscheid“, so Dr. Zimmermann, „Fakt ist jedoch, dass damals lediglich 37,5 Prozent der Stimmberechtigten in Bayern ihr Votum abgaben. 61 Prozent der Wähler, demnach also nur etwa 2,1 Millionen Bürger, stimmten für den Gesetzesentwurf.“ Bei einer Bevölkerung von damals circa 12,5 Millionen Menschen macht das gerade mal knappe 17 Prozent aus!
Wie sieht es mit den gesundheitlichen Entwicklungen in der bayerischen Bevölkerung aus? „Die Tabakindustrie hat seit 2010 nur marginale Einbußen zu verbuchen“, weiß die Geschäftsführerin, „der Konsum hat sich lediglich in private Räume verlagert.“ Die Raucherquote der Jugendlichen ist zwar von damals 28 Prozent auf heute 7 Prozent stark gesunken, dies lässt sich jedoch vor allem durch die wichtige Aufklärungsarbeit und die Nichtverfügbarkeit von Tabakwaren für Minderjährige erklären. Auch die Raucherquote der Erwachsenen ging seit 2010 weiter zurück. Dies ist jedoch ein Trend, der bereits seit den 1980er erkennbar ist und durch das Rauchverbot nicht gesteigert wurde. Die Daten zeigen, dass Bayern erfreulicherweise Fortschritte beim Thema Rauchen macht, laut dem Deutschen Zigarettenverband hat dies mit dem Raucherverbot in der Gastronomie allerdings nichts zu tun. „Stattdessen sehen wir deutlichen negative Auswirkungen auf die getränkeorientierten Lokale“, so Dr. Ursula Zimmermann, „Umsatzeinbußen und Verlust von Stammkunden machen sich hier deutlich bemerkbar.“ Wie eine gemeinsame Studie des VEBWK mit dem DEHOGA Bayern bereits ein Jahr nach Einführung des Rauchverbots zeigte, musste die getränkeorientierte Gastronomie einen Rückgang der Gäste von rund 30 Prozent verkraften. Die Folge: 30 Prozent der Betreiber zogen eine endgültige Schließung ihres Betriebs in Erwägung. Wie drastisch die Auswirkungen des Rauchverbots sind, stellte auch Prof. Karlheinz Zwerenz vom AMW Institut in München fest. Im Rahmen seiner Studie für den VEBWK im Jahr 2013 bezeichnete er die Einführung der Regelung als „Meteoriteneinschlag“ für die getränkeorientierte Gastronomie in Bayern.
Für den VEBWK-Vorsitzenden ist das totale Rauchverbot in Bayern bis heute ein schwerer Eingriff in die Eigentumsrechte der Wirte. „Die Föderalismusreform ermöglich beispielsweise auch Hotels das Einrichten von Raucherräumen“, so Bergmüller, „dies ist auch für die Gastronomie sinnvoll und wünschenswert. Als Nebeneffekt wird damit auch der gestiegenen Lärmpegel vor Lokalen wieder verringert.“
Nach 10 Jahren totalem Rauchverbot in Bayern fordert der VEBWK jetzt eine Evaluierung der Regelung. „Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber diese Möglichkeit gegeben“, so Dr. Zimmermann, „10 Jahre Praxistest sollten genügen, um die Schwachstellen zu erkennen und das Gesetz in Bayern zu novellieren. Was spricht gegen das Erlauben von Raucherkneipen? Jeder mündige Bürger sollte das Recht haben, zu entscheiden, ob er eine solche Lokalität oder lieber ein rauchfreies Lokal betritt!“ Mit der Forderung will sich der VEBWK für mehr Selbstbestimmtheit von Wirten und Kneipenbesuchern einsetzen. „Sicher gehört dazu auch eine Portion Mut der verantwortlichen Politiker, um dieses Thema auf die Agenda zu bringen“, sagt die Geschäftsführerin, „dieser ist der CSU seit der Landtagswahl 2008 leider in hohem Maße abhandengekommen. Schließlich ist ja auch einfacher auf den sogenannten ‚Volkswillen‘, also das Ergebnis des Volksentscheids aus dem Jahr 2010 zu verweisen. Dass seitdem eine Minderheit der Bevölkerung aufzwingt, wie sie zu leben hat, ist da nur noch reine Nebensache. Ich appelliere daher dringend an die Politik, dieses Thema zum Wohle der Gastronomie und für die Selbstbestimmung der Bürger wieder auf die Tagesordnung zu setzen! Die Wähler werden es danken!“