Der Wettbewerb spricht alle Branchen an, die sich mit der Vermarktung des Produktes „Bayerisches Bier“ beschäftigen: Brauereien, Getränkevertriebe, Gastronomiebetriebe, Tourismusverbände, Event- und Reiseveranstalter, Museen, Redaktionen, Verlage, E-Commerce-Anbieter usw.
VEBWK-News
Seit Jahresbeginn müssen Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen für unterwegs verkaufen, neben Einweg- auch in Mehrwegverpackungen dafür anbieten – […]
Die Bundesregierung hat gestern beschlossen, die Härtefallhilfen auf Energiequellen wie Öl und Pellets auszuweiten. Ende Januar hatte der Haushaltsausschuss des […]
Seit 2023, gehört er zum immateriellen Kulturerbe, ein Brauch, der im Amberg-Sulzbacher Land besonders gepflegt wird: Die Kirwa. In etwa […]
Seit 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten bundesweit in bestimmten Bereichen spezifische Schutzmaßnahmen. Andere Maßnahmen wurden dagegen zum […]
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Hintergrund: Nach dem Bundesmeldegesetz sind in Deutschland alle Beherbergungsbetriebe dazu verpflichtet, für jeden Gast einen Meldeschein auszustellen. Diese Pflicht erzeugt […]
Das Bundeswirtschaftsministerium hat im Hinlick auf Gas- und Strompreisbremse nun FAQ zu den Höchstgrenzen nach § 18 EWPBG sowie den […]