![](https://www.vebwk.com/wp-content/uploads/2023/06/Fristverlaengerung-2.png)
Die Abgabefrist für die Schlussabrechnung bei den Corona-Hilfen wurde bis zum 31. August 2023 verlängert.
Die Abgabefrist für die Schlussabrechnung bei den Corona-Hilfen wurde bis zum 31. August 2023 verlängert.
Gestern haben die Regierungsfraktionen erwartungsgemäß den Gesetzesantrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion abgelehnt, den niedrigeren Mehrwertsteuersatz für die Gastronomie über das Jahresende hinaus […]
Ab 2024 werden die Kosten für die Beseitigung von bestimmten Einweg-Kunstoff-Lebensmittelverpackungen sowie Tüten und Folienverpackungen mit Lebensmittelinhalt auf die Hersteller bzw. Inverkehrbringer überwälzt.
Die Frist zur Rückmeldung und ggf. Rückzahlung der Corona-Soforthilfe am 13.06.2023 durch die Bayerische Staatsregierung wurde heute bis 31.12.2023 verlängert.
Wirtshaus mit Biergarten in Mögendorf (Oberpfalz) sucht neuen Pächter.
Spätestens bis zum 30. Juni 2023 haben Sie noch Zeit für die Berechnung, Rückmeldung und ggf. Rückzahlung der Corona Soforthilfe.
Heute möchten wir euch im Rahmen unserer Miniserie „Wirtshaussterben – Modelle zur Wiederbelebung“ die Erfolgsstory der Alten Brauerei Mertingen, vorstellen.
Ein IHK Webinar gibt Ihnen Einblicke und praktische Tipps zur Antragstellung der bayerischen Energie Härtefallhilfen für Unternehmer.