Letzter Tag mit 7% Mehrwertsteuer: Erfahren Sie, wie Restaurants am Silvesterabend mit der bevorstehenden Steueränderung umgehen.
VEBWK-News
Wenn es zu einer Änderung der Steuersätze kommt, müssen Restaurants und andere Gewerbetreibende verschiedene Aspekte berücksichtigen, insbesondere in Bezug auf Vorauszahlungen und Gutscheine.
Ab dem 1. Januar wird die Mehrwertsteuer auf Speisen wieder auf 19 Prozent angehoben. Besonders wichtig ist diese Information für die Planung Ihrer Geschäftstätigkeiten in der Silvesternacht.
Mit dem Mehrwertsteuerrechner haben Sie die Möglichkeit, Ihre eigenen Prognosen für Umsatz und Kosten im Jahr 2024 zu integrieren, welche die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Speisen mit sich bringt.
Im Zuge der Mehwertsteuererhöhung müssen Gastronomen verschiedene Anpassungen vornehmen. Hier sind einige wichtige Schritte.
Liebe Mitglieder, nach intensiven Diskussionen haben sich die Führungskräfte der Regierungskoalition auf den Haushaltsplan des Bundes für das Jahr 2024 […]
Die Corona-Hilfen waren in der Pandemie für viele Unternehmen und Selbstständige ein Rettungsanker. Doch fordern Bund und Land die Soforthilfen […]
Ab dem 1. Juli 2020 wurde die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen von 19 auf 7 Prozent gesenkt – mit […]