Ab dem 1. Januar wird die Mehrwertsteuer auf Speisen wieder auf 19 Prozent angehoben. Besonders wichtig ist diese Information für die Planung Ihrer Geschäftstätigkeiten in der Silvesternacht.
VEBWK-News
Mit dem Mehrwertsteuerrechner haben Sie die Möglichkeit, Ihre eigenen Prognosen für Umsatz und Kosten im Jahr 2024 zu integrieren, welche die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Speisen mit sich bringt.
Im Zuge der Mehwertsteuererhöhung müssen Gastronomen verschiedene Anpassungen vornehmen. Hier sind einige wichtige Schritte.
Liebe Mitglieder, nach intensiven Diskussionen haben sich die Führungskräfte der Regierungskoalition auf den Haushaltsplan des Bundes für das Jahr 2024 […]
Die Corona-Hilfen waren in der Pandemie für viele Unternehmen und Selbstständige ein Rettungsanker. Doch fordern Bund und Land die Soforthilfen […]
Ab dem 1. Juli 2020 wurde die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen von 19 auf 7 Prozent gesenkt – mit […]
Am 15. November 2023 hat das Kabinett die „Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung“ verabschiedet, die eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,41 Euro […]
Aufgrund des starken Wintereinbruchs in Bayern, der zu Zugausfällen und Straßensperrungen führt, könnten Arbeitnehmer Schwierigkeiten haben, pünktlich zur Arbeit zu […]