
Das Verwaltungsgericht Ansbach hat eine Klage gegen das Tanzverbot an Stillen Tagen abgewiesen. Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur sieht hierin eine verpasste Chance für eine notwendige Anpassung des Feiertagsgesetzes.
Das Verwaltungsgericht Ansbach hat eine Klage gegen das Tanzverbot an Stillen Tagen abgewiesen. Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur sieht hierin eine verpasste Chance für eine notwendige Anpassung des Feiertagsgesetzes.
Immer mehr Clubs schließen – sichere Räume für junge Menschen gehen verloren. Der VEBWK fordert: Bürokratie abbauen, Abgaben senken und 7 % Mehrwertsteuer auf Getränke, um Feierkultur zu retten.
Ein Zeitungsartikel über die Zunahme von Betriebsstätten verzerrt das Bild der tatsächlichen Lage. Viele Betriebe kämpfen mit massiven finanziellen Einbußen und stehen vor existenziellen Herausforderungen.
Im Jahr 2024 musste das Gastgewerbe in Deutschland ein reales Umsatzminus von 2,1 Prozent verbuchen. Die Gastronomie traf es dabei besonders hart.
Der VEBWK fördert eine Wirtshausprämie nach niederösterreichischem Vorbild.
Die geplante Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die Gastronomie bedeutet mehr Bürokratie und Kosten ohne echten Mehrwert. Der VEBWK fordert stattdessen regionale und saisonale Verantwortung.
Der Zwischenbericht des Aktionsplan „Nationale Tourismusstrategie des Bundeswirtschaftsministeriums enthält hauptsächlich Punkte zu den Themen Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Dabei werden die realen Probleme der Branche verkannt.
Das Forsthaus Valepp wird von Naturschutzverbänden wegen seiner Öffnungszeiten kritisiert. Dazu das Statement des Vereins zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK)