25
Okt
2022
Der Koalitionsausschuss hat am 3. Juni 2020 im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer beschlossen.
Der Koalitionsausschuss hat am 3. Juni 2020 im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer beschlossen.
Unter bestimmten Voraussetzungen verlängert Bayern die Nichtbeanstandungsfrist für die fehlende Umrüstung bei den Registrierkassen.
Um Unternehmen und Beschäftigte in der Corona-Pandemie zu unterstützen, erhalten sie vielfältige steuerliche Hilfen.