22
Feb
2021
Die Bundesländer müssen prüfen, ob die jetzt geltenden Maßnahmen bei ihnen noch erforderlich sind
Die Bundesländer müssen prüfen, ob die jetzt geltenden Maßnahmen bei ihnen noch erforderlich sind
Der Dehoga Bayern hat zusammen mit dem Dehoga Hessen und Rheinland Pfalz einen Öffnungsplan für das Gastgewerbe vorgelegt.
Heute wurde in einer Pressekonferenz folgender Bearbeitungsstand der Wirtschaftshilfen mitgeteilt:
In der vergangenen Woche hatten die Bundesregierung und die Länder zeitlich befristete Maßnahmen beschlossen, um die Corona-[…]
Nichtbeanstandungsfrist wird nicht verlängert! Das Bundesfinanzministerium hat mitgeteilt, dass Registrierkassen bis zum 30. September […]