Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, haben wir eine Übersicht zu Tagungen, Kongressen und vergleichbaren Veranstaltungen erstellt. (mehr …)
Author: VEBWK
Heute hat das Bundeswirtschaftsministerium hat nunmehr in seinen FAQ zu den Coronahilfen klargestellt, dass Unternehmen auch ohne Vorliegen einer konkreten […]
Zusammen mit der Verkündigung der Änderung der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnhamenverordnung wurden auch folgende neue Rahmenkonzepte veröffentlicht,
Gestern Nacht wurde die Änderung der 15. InfektionsschutzmaßnahmenVO verkündet. Für die Gastronomie sind nachfolgende Änderungen ab 15.12.2021 maßgeblich:
Für die Monate November und Dezember gibt es Erleichterungen für Betriebe bei den Antragsvoraussetzungen für die Überbrückungshilfe III Plus.
Der Bayerische Ministerrat hat heute beschlossen, dass die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) bis einschließlich 12. Januar 2022 verlängert wird.
Der neue Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat angekündigt, als vordringliche Aufgabe die Höhe der Überbrückungshilfen überprüfen zu wollen.
Auch die gewerbesteuerlichen Maßnahmen in der Corona-Krise sind verlängert worden: