Wer darf öffnen und wer nicht? Die Positivliste „FAQ Corona-Krise und Wirtschaft“, beantwortet viele Frage beantwortet wie z.B. welche Betriebe, […]
Author: VEBWK

Die maßgeblichen regionalen Inzidenzwerte werden immer aktuell vom Bayerischen Gesundheitsministerium bekanntgegeben.

Gemäß § 8 erlischt die Gaststättenerlaubnis, wenn der Inhaber den Betrieb seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat.
Der VEBWK kritisiert die mangelnde Öffnungsperspektive und fordert schnelles Handeln der Verantwortlichen.
In Bayern gelten weitestgehend die gestern bei den Bund-Länder-Gespräche gefassten Beschlüsse.
Der Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Deutschland wird von Bund und Ländern grundsätzlich bis zum 28. März verlängert
Der allgemeinen Corona-Lockdown in Deutschland soll bis zu den Osterferien verlängert werden. Für die Gastronomie gibt es wieder keine Öffnungsperspektive.

Schicksale sind mehr als Inzidenzwerte! Den Anfang macht Matthias Stuhler, Inhaber und Betreiber des Musik Erlebnis Center in Olching