Erst in den frühen Morgenstunden standen nach 15 Stunden Verhandlungen die Beschlüsse, des gestrigen Treffens von Bund und Länder fest. […]
Author: VEBWK
Die Härtefallhilfen bieten den Ländern auf Grundlage von Einzelfallprüfungen die Möglichkeit zur Förderung von Unternehmen.
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Gaststätten können die November-/Dezemberhilfe nun unabhängig von Umsätzen mit anderen wirtschaftlichen Tätigkeitsfeldern, die Hilfen beantragen.
Seit dem 17.3.2021 beginnen die Auszahlungen.
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Kleine Unternehmen haben die Wahl, als Referenzzeitraum für den Umsatzeinbruch den konkreten Bezugsmonat oder den Durchschnitt 2019 zu wählen.
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Das Bundeskabinett hat am 17. März 2021 beschlossen, das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ zu verlängern und zu verbessern.
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Für die Gastronomie ergeben sich mit dem neuen Bußgeldkatalog keine Änderungen
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Für alle Unternehmen mit angeschlossener Gaststätte wird der Zugang zur November- und Dezemberhilfe deutlich vereinfacht.