Der VEBWK fordert, die Testpflicht bei der Öffnung der Außengastronomie zu kippen.
Author: VEBWK
Nunmehr können Gastronomen auch ihre verderbliche Ware im Rahmen der Überbrückungshilfe III geltend machen.
Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ dient zur Stärkung und finanziellen Unterstützung der betrieblichen Berufsausbildung. Jetzt wird das Programm verlängert und ausgeweitet. […]
Ein Mieter/Pächter, der durch eine zwangsweise Schließung seines Betriebs durch Pandemiebekämpfungsmaßnahmen betroffen ist, kann außerordentlich kündigen.
Seit dem 27. April 2021 können zur Überbrückungshilfe III Änderungsanträge gestellt werden.
Prozessionen sind ab jetzt erlaubt, zoologische und botanische Gärten dürfen ihre Außenbereiche für Besucher öffnen.
Die Schließung von Restaurants und Geschäften im Frühjahr hatte nur einen geringen Effekt.
Die 15. Zivilkammer hat entschieden, dass kein Schadensersatzanspruch besteht.