Ab einem stabilen Inzidenzwert von unter 100 darf die Außengastronomie zwischen 5 und 22 Uhr wieder öffnen. Voraussetzung für einen […]
Author: VEBWK
Ab einem stabilen Inzidenzwert von unter 100 darf die Außengastronomie wieder öffnen. Zutrittsvoraussetzung ist in der Regel ein negativer Test.
Heute berät der Bundestag über den Entwurf einer Bundesverordnung für Geimpfte und Genesene.
Gestern wurde die Änderungen der 12. IfSMV vom 05. Mai 2021 sowie die Begründung zu den Änderungen der IfSMV veröffentlicht.
Der Dehoga Bundesverband fordert alle Gastronomen auf, an seiner aktuellen Umfrage teilzunehmen.
Von der sog. „November – und Dezemberhilfe“ unserer Regierung konnten wir aufgrund eines Absatzrückgangs von knapp unter 80% leider nicht profitieren.
Bald dürfen Biergärten wieder öffnen. Zeit wird es. Hierzu die Gedanken eines Bierkrugs.
Lockerungen für Grundschulen, Außengastronomie, kulturelle Einrichtungen und Sport: Das sind die Ergebnisse der heutigen Kabinettsitzung.