Es gibt folgende Möglichkeit eine erfolgte COVID-19-Impfung nachzuweisen:
Author: VEBWK
Ab 2023 werden Caterer, Lieferdienste und Restaurants verpflichtet, auch Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen anzubieten.
Ab 3. Juli dürfen bestimmte Einwegplastikprodukte nicht mehr von den Herstellern auf den Markt gebracht werden.
Gestern wurde der aktualisierten Bußgeldkatalog „Corona-Pandemie“ veröffentlicht. Folgende Sachverhalte sind nun neu bußgeldbewehrt:
Wie die vbw mitteilt, entfallen künftig starre Vorgaben, wie etwa die 10 qm-Regelung, entfallen.
Die FAQ zur Überbrückungshilfe wurden erneut aktualisiert. Dabei wurde die Frist zur Stellung von Erst- und Änderungsanträgen bei der Überbrückungshilfe […]
Viele Gastronomen überlegen sich neue Handtrockner anzuschaffen, da solche auch im Rahmen der Überbrückungshilfe III gefördert werden.
Zum Thema Sperrzeit in der Gastronomie erreichte uns heute folgende Nachricht des Bayerischen Wirtschaftsministerium: