Nachdem die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ohne inhaltliche Änderungen bis einschließlich 24. November 2021 verlängert wurde,
Author: VEBWK
Immer mehr Lokale müssen unfreiwillig ihre Öffnungszeiten einschränken. An mangelnden Gästen liegt es dabei nicht.
Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige mit Kundenkontakt ohne Impf- oder Genesenennachweis müssen an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche
Der bayersiche Ministerrat hat heute beschlossen, dass die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis einschließlich 24. November
Wir haben sowohl dem bayerischen Gesundheitsministerium als auch dem bayerischen Arbeitsministerium die Frage vorgelegt, wer die Kosten für einen PCR-Test tragen muss.
Bei uns hat sich vergangene Woche der Fehlerteufel eingeschlichen. Das haben wir nun diese Woche berichtigt. Hier noch einmal der überarbeitete Gästeausgang für 3G
Wie die Bayerische Staatszeitung aktuell berichtet muss ein Großteil der bayerischen Firmen Beträge zurückzahlen.
Die Antragsfrist der Überbrückungshilfe III für den Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 endet am 31. Oktober 2021.