Hintergrund:
Immer wieder werden national wie international Maßnahmen diskutiert, um den Alkoholkonsum einzudämmen und Alkoholmissbrauch zu bekämpfen.
Bereits umgesetzt wurden folgende Maßnahmen:
- Alkoholtrinkverbote auf öffentlichen Plätzen in immer mehr Städten
- Alkoholtrinkverbote in Nahverkehrsmitteln (z. B. München und Hamburg)
- Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen nach 22 Uhr (seit 2017 in Baden-Württemberg
wieder aufgehoben) - Unterminierung der freien Preisgestaltung in der Gastronomie durch ein Verbot
von Flatrate-Trinken - Kommunale Sperrzeitverlängerungen
Diskutiert bzw. gefordert werden folgende Maßnahmen:
- Null-Promille-Grenze für Autofahrer
- Verbot der Alkoholwerbung und des Sponsorings
- Heraufsetzung des Abgabealters
- Allgemeine Verlängerung der Sperrzeit ab 2 Uhr morgens
- Trinkverbote in Fußballstadien
- Erhöhung der Steuern auf alkoholische Getränke
- Nachtverkaufsverbote
Kritik:
Gewalt, Kriminalität, Familienelend und Verkehrsunfälle werden pauschal auf den Alkohol geschoben. Die Ursachen für Alkoholmissbrauch liegen aber vor allem im sozialen Umfeld, in genetischen Dispositionen und psychischen Situationen der Betroffenen.
Der Alkoholkonsum in Deutschland geht seit Jahrzehnten zurück, auch bei Jugendlichen. Das Bild vom „Koma-Säufer“ wird künstliche aufgebauscht. Jugendliche liegen gar nicht im Koma. Vielmehr werden betrunkene Jugendliche heutzutage viel eher im Krankenhaus eingeliefert als früher.
Die Zahl der Verkehrstoten im mutmaßlichen Zusammenhang mit Alkoholkonsum sinkt seit Jahren. Problematisch bei den alkoholbedingten Verkehrsunfällen sind nicht die niedrigen, sondern die hohen Blutalkoholwerte. Fast 70 % der Beteiligten wiesen einen BAK-Wert von mindestens 1,1 Promille auf.
In der konzessionierten Gastronomie spielt der Exzess von Alkohol eine untergeordnete Rolle. Weder können sich Jugendliche einen exzessiven Alkoholgenuss in der Gastronomie leisten, noch darf der Wirt an einen erkennbar Betrunkenen Alkohol ausschenken, da er sonst seine Konzession gefährdet. Der Jugendschutz ist in der Gastronomie ebenfalls gewährleistet, da aufgrund gesetzlicher Vorgaben um 24 Uhr Schluss sein muss.
Mit Jugendschutzgesetz, Ladenschlussgesetz und Gaststättenrecht verfügt man bereits heute über alle rechtlichen Elemente, um Jugendliche vor Alkoholkonsum zu schützen. Es handelt sich nicht um eine Versorgungsproblematik sondern um ein Vollzugsdefizit.
Werbe- und Verkaufseinschränkungen sind nicht geeignet, Alkoholmissbrauch effektiv zu bekämpfen, sondern schaffen lediglich Verlagerungen. Für legale Produkte müssen Unternehmen auch legal werben können.
Gesetzliche Verbote bzw. Einschränkungen treffen alle Konsumenten alkoholhaltiger Getränke, während nur eine kleine Minderheit als alkoholabhängig eingestuft wird. Die Probleme von zwei Prozent der Bevölkerung müssen dafür herhalten, dass den normalen Genießern, ihr bisheriger Konsum erschwert bzw. er dafür tiefer in die Tasche greifen muss.
Der VEBWK fordert:
- Keine weitere Absenkung der 0,5 Promille-Grenze im Straßenverkehr
- Keine flächendeckenden Sperrzeitverlängerungen in der Gastronomie
- Keine Preis- und Steuererhöhungen
- Keine nächtlichen Alkoholverkaufsverbote
- Konsequente Konzentration auf den Alkoholmissbrauch
- Prävention und Aufklärung statt Verbote zur Eindämmung des Jugendalkoholismus