Fakten und Konditionen zur TV-Übertragung
(Stand: 14.4.2016)
Vom 10. Juni bis 10. Juli 2016 findet die UEFA-Fußball-Europameisterschaft in Frankreich statt. Für Hoteliers, Gastronomen, Einzelhändler, Spielhallenbetreiber etc. ist die Fußball-EM wiederum eine Chance, ihren Gästen und Kunden ein unvergessliches Live-Erlebnis der 51 EM-Spiele (an insgesamt 23 Spieltagen) in toller Atmosphäre zu bieten. Die Fernsehübertragung übernehmen die öffentlich-rechtlichen TV-Sender ARD und ZDF (insgesamt 45 Spiele) sowie der Privatsender Sat1 (insgesamt 6 Vorrundenspiele).
Damit Sie bei der Übertragung der EM-Spiele in Ihren Restaurants, Hotels, Handelsgeschäften, Spielhallen etc. nicht ins Abseits geraten, sollten Sie folgende Regeln beachten:
I. Konditionen der GEMA
Wer bisher noch keine GEMA-Lizenz für die Fernsehwiedergabe hat und jetzt einen Fernseher/Großbildschirm für die Zeit der Fußball-EM aufstellt, muss dies der GEMA anzeigen (mind. 3 Tage vorher) und entsprechende Urheberrechtsgebühren zahlen.
Da bei den Fußballübertragungen bei ARD, ZDF und dem Privatsender Sat1 der WM-Song, die Nationalhymnen und in den Pausen Werbung mit Musik sowie Kommentare der Reporter öffentlich wiedergegeben werden, haben die Verwertungsgesellschaften GEMA, GVL, VG Wort und VG Media urheberrechtliche Ansprüche.
1. Fernsehtarif
Für das Aufstellen eines Fernsehers bis einschließlich 106 cm Bilddiagonale (42 Zoll), für 2 Monate (1.6.-31.7.2016), inkl. GVL / VG Wort / VG Media-Zuschläge, inkl. Verbandsnachlass und MwSt. sind zu zahlen: