Freie Wähler Antrag zur Überprüfung des Schwarzarbeitergesetzes abgelehnt
Mit einem Antrag wollten die Freien Wähler im Landtag erreichen, dass in regelmäßigen Abständen geprüft wird, welche Branchen noch auffällig sind und ob ggf. einzelne Branchen aus dem Katalog gestrichen werden können. In der Praxis erfolgte bislang immer nur eine Erweiterung des Katalogs. Tatsächlich sind die Verstöße gegen die Schwarzarbeit in einigen Branchen jedoch in erheblichem Umfang zurückgegangen.
Der lobenswerte Antrag wurde mit der Mehrheit der CSU im Wirtschaftsausschuss jedoch abgelehnt. Die Begründung hierfür ist nicht nachvollziehbar. „Der Antrag sei überflüssig, da eh alle 4 Jahre eine Überprüfung stattfindet (das ist nicht richtig, da es keine gesetzliche Regelung zu einer Überprüfung gibt) und zum anderen seien die Kontrollen für die Betriebe überhaupt kein Problem. Da hat aber jemand noch keine Kontrolle in der Gastronomie mitgemacht, wo beim Mittagsgeschäft das gesamte Lokal mit bewaffneten Zöllnern umstellt war und der Zoll dann kein Verständnis hat, dass gerade jetzt der Wirt keine Zeit hat, wo sein Hauptgeschäft ist und die Gäste bewirtet werden wollen. Ganz zu schweigen vom Imageschaden, wenn bewaffnete Zöllner das Haus umstellen. Genau das ist jedoch die Praxis.
Anbei die Pressemitteilung der Freien Wählern:
Wirtschaftsausschuss lehnt Überprüfung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes ab
MdL Jutta Widmann: Staatsregierung lässt Worten keine Taten folgen
Die Freien Wähler haben sich im Landtag für eine jährliche Überprüfung der im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz enthaltenen Branchen eingesetzt. Laut §2a des Gesetztes zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung unterliegen auffällige Branchen besonders strengen Kontrollen und Auflagen. Aufgeführt sind hier u.a. das Bau- und Gaststättengewerbe, das Transportgewerbe, aber auch die Landwirtschaft oder das Schaustellergewerbe. Wie MdL Jutta Widmann ausführt, fordern die Freien Wähler in einem entsprechenden Antrag im Landtag, dass jährlich überprüft wird, ob die in § 2a aufgeführten Branchen noch auffällig sind. Trifft dies nicht mehr zu, weil die Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz deutlich gesunken sind, dann soll es die Möglichkeit geben, diese Branchen wieder aus der Auflistung in § 2a herauszunehmen. Derzeit sind neun Branchen im § 2a aufgelistet. Diese Liste wird immer nur erweitert, gestrichen wurde bisher noch keine Branche.
Zum Bedauern von MdL Jutta Widmann wurde der Antrag der Freien Wähler im Wirtschaftsausschuss jedoch abgelehnt. Hauptargument der CSU und ihres Ausschussvorsitzenden Erwin Huber: Der Antrag sei überflüssig, da eh alle 4 Jahre eine Überprüfung stattfinde. Außerdem hätten die Betriebe überhaupt keine Probleme mit den Kontrollen.