Pressemitteilung 19.Januar 2015
Das Thema Rauchen schlägt mal wieder hohe Wellen. Ein betagtes Rentner- Ehepaar aus Brandenburg sorgte mit einer Klage dafür, dass sich mehrere Gerichte damit zu beschäftigen hatten, ob Rauchen auf dem Balkon zumutbar oder nicht sei. Der Bundesgerichtshof wurde eingeschaltet, kassierte das Urteil der Vorinstanz und verwies nun an gleiche Stelle zurück. Dort muss jetzt ein Ortstermin anberaumt werden, um zu prüfen, ob Zigarettenrauch auf Balkonen tatsächlich eine unzumutbare Belästigung darstellt. Sollte das der Fall sein, kommt auf die Gerichte im ganzen Land wohlmöglich sehr viel Arbeit zu, denn dann müsste jeder Einzelfall unter Umständen geprüft werden.