Nach eineinhalb Jahren haben sich die GEMA und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter geeinigt. Ab dem 1. Januar 2014 gelten neue Tarife, die teilweise über acht Jahre schrittweise erhöht werden. Wie viel zu zahlen ist, kann man mit folgenden Tarifrechner berechnen: http://www.veranstalterverband.de/

Welche Tarife sind betroffen?

• Tarif für die Musiknutzung in Einzelveranstaltungen mit Livemusik
U-VK (bisher) – U-V (neu)
• Tarif für Musiknutzung in Einzelveranstaltungen mit Tonträgerwiedergabe:
M- U I (bisher)- M-V (neu)
• Tarif für Musiknutzung in Diskotheken und Clubs
M-U III 1 c (bisher)-Tarif M-CD II 2 (neu)
• Tarif für Musiknutzung in Musikkneipen
M-UIII 1b (bisher) – Tarif M-CD II 1 (neu)

Die neu vereinbarte Tarifstruktur ist linear ausgerichtet, das heißt; je größer die Veranstaltungsfläche und je höher das Eintrittsgeld, umso höher ist die urheberrechtliche Vergütung, die der Veranstalter leisten muss.

Überwiegend führen die neuen Tarife zu moderaten Erhöhungen, im Bereich der Clubs/Diskotheken und Musikkneipen jedoch teilweise zu deutlichen Erhöhungen. Geschuldet ist dies den relativ geringen Erfolgsaussichten einer Klage. Auch wenn nun nicht mehr Preissteigerungen von gleich mehreren hundert Prozent im Raum stehen so treffen diese Preissteigerungen gerade die größeren Clubs immer noch hart. Befriedigend ist diese Situation also keineswegs.

Durch vereinbarte Einführungsphasen über 5 bzw. 8 Jahre konnte aber wenigstens eine langfristige Rechts- und Planungssicherheit erzielt werden.

Grundsätzliche Kritik an dem System GEMA wurde von der Einigung jedoch nicht berührt. An der fundamentalen Ungerechtigkeit der Verteilung der Einnahmen hat sich nichts geändert. Daher werden vor allem die Mehreinnahme aus den Clubs den großen Pop-Sternchen und Majors zugutekommen und eben nicht den Musikproduzenten, die die Clubtracks schaffen. Gefordert ist also nach wie vor die Politik, die nach dem wochenlangen Stillstand der Koalitionsverhandlungen nun endlich handeln muss.

Im Koalitionsvertrag finden sich zum Thema GEMA folgende Aussagen:

Wir wollen die kollektive Rechtewahrnehmung durch Verwertungs-gesellschaften stärken und insbesondere die Aufsicht über die Verwertungs-gesellschaften effektiver ausgestalten.

Ferner heißt es, um die Position des Urhebers zu verbessern und Kreativen eine angemessene Vergütung zu ermöglichen, bedarf es einer Überarbeitung des Urhebervertragsrechts. Dabei müssen wir feststellen, ob Verhandlungs- bzw. Konfliktlösungsmechanismen effizient genug ausgestaltet sind und ob das Verfahren insgesamt beschleunigt werden muss sowie die Verbindlichkeit des Schlichtungsverfahrens zu verbessern ist.

Die große Frage ist allerdings, ob tatsächlich Änderungen im Urheberrecht umgesetzt werden und ob am Ende auch die Nutzer davon profitieren.

Die GEMA stellt ab dem 12.12.2013 eine kostenfreie Hotline für alle Fragen zu den neuen Tarifen zur Verfügung: 0800 4408000.

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Merkblatt zu den neuen GEMA-Veranstaltungstarife ab 1.1.2014
Vergütungssätze M-CD
Vergütungssätze M-V
Vergütungssätze U-V