29
Nov
2013
Frankfurt – Das Frankfurter Amtsgericht hat heute ein Urteil gesprochen, wonach ein Wohnungseigentümer kein uneingeschränktes Recht auf Rauchen auf dem eigenen Balkon hat.
Wohnungseigentümer haben kein uneingeschränktes Recht auf Rauchen auf ihrem Balkon. Das geht aus einem heute bekannt gewordenen Urteil des Amtsgerichts Frankfurt hervor. Das Gericht verbot damit dem Wohnungsbesitzer das Rauchen auf einem seiner zwei Balkone, der direkt unter dem Schlafzimmerfenster des klagenden Miteigentümers liegt. Der Kläger hatte vor Gericht argumentiert, der Rauch von 15 bis 19 Zigaretten täglich ziehe in seine Wohnung und beeinträchtige die für einen guten Schlaf notwendige Frischluft. Der Nachbar könne auch auf seinem anderen Balkon rauchen.