Grüne halten das Feiertagsgesetz für nicht mehr zeitgemäß
Von Herbert Beck
STUTTGART Getanzt wird viel im Land, häufig auch lang. Nur nicht an allen Tagen. Das „Gesetz über die Sonntage und Feiertage“ verbietet Party-Stimmung rund um die Uhr, etwa am morgen anstehenden Buß- und Bettag. Dieser wird von evangelischen Christen immer am Mittwoch vor dem sogenannten Ewigkeitssonntag gefeiert. 1995 hat er zwar seinen Status als bundesweit geltender gesetzlicher Feiertag eingebüßt. Zur Teilfinanzierung der Pflegeversicherung strich ihn die damalige Bundesregierung aus der Liste. Als „kirchlicher Feiertag“ blieb er aber erhalten. Von drei Uhr bis Mitternacht gilt deshalb ein Tanzverbot.
Als nicht mehr zeitgemäß kritisieren die Grünen im Land die aus ihrer Sicht in Baden-Württemberg besonders strengen Feiertagsauflagen. Deshalb fordern sie die Landesregierung dazu auf, die Zahl der Tage mit Veranstaltungs- und Tanzverboten „auf einige wenige zu reduzieren“. Traditionen einzelner Religionsgemeinschaften dürften nicht mehr zum allgemeinen Gesetz für alle erhoben werden. Bestehen bleiben sollen die Einschränkungen allerdings an Tagen, „die in besonderer Weise für die Religionsgemeinschaften relevant und in der Bevölkerung auch als solche akzeptiert sind“.