TANZVERBOT IM SCHLACHTHOF WIESBADEN

Das Tanzverbot an Feiertagen nimmt neue Ausmaße an: Zum Volkstrauertag kam es zu einem Konflikt zwischen dem Ordnungsdezernat der Stadt Wiesbaden und den Veranstaltern des Schlachthofs. Was sind die Hintergründe?

Es ist eine nicht enden wollende Diskussion: Ist das Feiertagsgesetz, das Tanzveranstaltungen an den sogenannten stillen Tagen verbietet, überholt oder nicht? Bereits seit Jahren herrscht darüber Uneinigkeit sowohl in der Politik als auch in der Bevölkerung. Regelmäßig finden Demonstrationen gegen das Verbot statt. Ohne Erfolg, wie vergangenes Wochenende wieder in Wiesbaden deutlich wurde.

Für den 17. November war im Schlachthof ein Konzert der Band Royal Republic geplant. Unglücklicherweise kollidierte die Veranstaltung mit dem Volkstrauertag, der zu den stillen Feiertagen zählt, an denen keine öffentlichen Tanz- und Sportveranstaltungen erlaubt sind. Als das Ordnungsdezernat von dem Event erfuhr, schickte es den Organisatoren kurzerhand einen Brief, dessen Inhalt und Ziel sich in den Stellungnahmen der beiden Parteien allerdings grundlegend unterscheidet.

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