In Diskos herrscht Rauchverbot. Einem 30-Jährigen in Erfurt war das egal, prompt bekam er von einer Studentin ein Glas an den Kopf. Nun bekam die junge Frau Recht – sie handelte in Notwehr.
Wer jemandem absichtlich Zigarettenrauch ins Gesicht bläst, begeht nach einem Urteil des Amtsgerichts Erfurt Körperverletzung. Es sprach am Mittwoch eine 25-Jährige frei, die im vergangenen Juni einem Raucher ein Glas an den Kopf geworfen hatte.
Die Studentin hatte den 30 Jahre alten Mann mehrfach auf das Rauchverbot in einer Erfurter Diskothek hingewiesen. Als sie kurz darauf auf die Tanzfläche ging, habe sich der Mann erneut eine Zigarette angesteckt, sei aggressiv auf sie zugekommen, habe ihr den Rauch direkt ins Gesicht geblasen und provozierend gefragt, was sie denn nun machen wolle. Ihren anschließenden Glaswurf wertete das Gericht als gerechtfertigte Notwehr gegen eine Körperverletzung.