Trotz eines spektakulären Urteils des Amtsgerichts Düsseldorf gilt weiterhin: Mieter dürfen in ihrer Wohnung rauchen.
Der Richter in Düsseldorf hatte einen 74-jährigen Raucher verurteilt, seine Wohnung zu räumen. Die Vermieterin hatte behauptet: Der Rauch aus der Wohnung zieht ins Treppenhaus und führt dort zu unzumutbarem Gestank. Das stimmt gar nicht, sagte der Mieter. Doch seine Anwältin gab das nicht rechtzeitig ans Gericht weiter und versäumte es, Beweise zu fordern. Die Folge: Der Richter ging von der Darstellung der Vermieterin aus. Die Kündigung des Vertrags erschien daher wirksam (Az. 24 C 1355/13). Die Begründung des Richters: Mieter dürften zwar rauchen, müssten aber die Nachbarn so gut es geht vor dem Qualm schützen und vernünftig lüften. Der Mieter hat jetzt einen neuen Anwalt und hofft, dass das Berufungsverfahren anders ausgeht.
Quelle: Stiftung Warentest