RAUCHVERBOT In zwei Basler „Fümoar“-Beizen darf definitiv nicht frei geraucht werden. Das Bundesgericht hat die Beschwerden der beiden Gastrobetriebe gegen den letztjährigen Entscheid des Basler Appellationsgerichts abgewiesen. Die Begründung der höchstrichterlichen Urteile liegt noch nicht vor.
In baselstädtischen Gastgewerbebetrieben darf seit Anfang 2010 nur in unbedienten Fumoirs geraucht werden. In Reaktion auf diese strenge kantonale Regelung wurde der Verein „Fümoar“ gegründet, dem rund 180 Beizen und 150’000 Gästemitglieder angehören.
Zweck des Vereins ist der Betrieb von Gaststätten, in denen das freie Rauchen erlaubt ist, da diese nur von Vereinsmitgliedern besucht werden. Das baselstädtische Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU) verpflichtete die Fümoar-Beizen ab 2010, den gesetzeskonformen Zustand herzustellen.