Träger: Bündnis „NRW genießt!“
Stand: Unterschriftensammlung für Zulassungsantrag
Hintergrund: Am 1. Mai 2013 sind in Nordrhein-Westfalen Änderungen des Nichtraucherschutzgesetzes in Kraft getreten. Mit den Änderungen wurde die bisherigen Ausnahmen im Gesetz von 2008 abgeschafft. Die rot-grüne Landesregierung will damit für Rechtssicherheit und einen verbesserten Schutz der Nichtraucherinnen und Nichtraucher sorgen. Die Novellierung entspreche den Forderungen der kommunalen Ordnungsämter nach klaren und eindeutigen Bestimmungen, um die Einhaltung des Gesetzes leichter überprüfen zu können, heißt es zur Begründung. Zudem sei eine konsequente Umsetzung des Nichtraucherschutzes auch im Gastronomiebereich notwendig, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Restaurants, Gaststätten und Kneipen herzustellen.