Stadtrat Tobias Ruff (ÖDP) wollte einen konsequenten Nichtraucherschutz am Kulturstrand.durchsetzen. Was dagegen spricht.
Isarvorstadt – Speziell sollte diese Maßnahme auch dem Schutz dort spielender Kinder dienen. Zu diesem Zweck sollte den Urbanauten als Veranstalter im Genehmigungsverfahren zur Auflage gemacht werden, an allen Zugängen Hinweise auf ein Rauchverbot anzubringen und das Rauchverbot auch von den Besuchern einzufordern.
„Für die Betreiber des im Freien befindlichen Kulturstrandes sollen somit die gleichen Pflichten gelten, wie für Betreiber von in Räumen befindlichen Gaststätten nach Art. 2 Nr. 2 des Gesetzes zum Schutz der Gesundheit““, so KVR-Chef Wilfried Blume-Beyerle jetzt in seiner Antwort.
„Die Regelungen des Gesundheitsschutzgesetzes (GSG) greifen beim Kulturstrand nicht“, so der KVR-Chef weiter. Nach dessen Vorschriften gelte das Rauchverbot grundsätzlich nur für Innenräume.
„Der Kulturstrand findet jedoch im Freien statt. Das GSG wäre nur dann anwendbar, wenn es sich beim Kulturstrand um eine zumindest überwiegend von Kindern und Jugendlichen genutzte Kultur- und Freizeiteinrichtung oder einen Spielplatz handeln würde; dies ist aber nicht der Fall.“