Für die einen ein sinnliches Vergnügen, für die anderen eine unzumutbare Belästigung: Beim Grillen und Rauchen auf Balkon und Terrasse ist Ärger unter Nachbarn vorprogrammiert. So auch im Falle einer SWR4 Hörerin, die von unserem Rechtsredakteur Martin Roeber wissen wollte, wie diese „Rauchzeichen“ gesetzlich geregelt sind.
Der „Fall“ der SWR4-Hörerin
Ob auf der Terrasse unten gegrillt und auf dem Balkon oben geraucht wird oder Grillfreunde und Raucher die Plätze wechseln, unserer SWR4 Hörerin ist immer mittendrin. Denn ihre Wohnung in Nagold liegt genau in der Etage zwischen den „Rauchzeichen“, von denen sie sich nicht nur belästigt, sondern auch gesundheitlich beeinträchtigt fühlt.
Am Telefon sagte sie: Ich habe sogar gesundheitliche Probleme und vertrage den Rauch nicht. Die Parteien über und unter uns gehen auf Balkon oder Terrasse zum Rauchen, der Rauch zieht zu uns in die Wohnung. Beim Grillen ist es ähnlich. Ohne Vorankündigung wird gegrillt, das zieht auch bei uns in die Wohnung.
Wieviel „Grillen“ ist erlaubt?