Vier Jahre lang ist in Hann. Münden im kompletten Innenstadtbereich Alkohol verboten gewesen. Außerhalb der Gastronomie oder von Stadtfesten durfte nicht öffentlich getrunken werden. Eine 46-Jährige hielt sich nicht daran und wurde mit mehreren Bußgeldern verwarnt. Schließlich sollte sie eine Strafe in Höhe von 200 Euro zahlen. Doch die Frau zog bis vor das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig – und bekam Recht.
OLG: Generelles Verbot ist unzulässig
„Das Gebiet ist zu groß und zu unspezifisch“, sagte der Sprecher des OLG, Ingo Groß. Deshalb sei ein generelles Alkoholverbot in Hann. Münden nicht zulässig. Während beispielsweise in Göttingen nur in einer Straße das Trinken untersagt ist – und das auch nur nachts -, dürfe man in Hann. Münden praktisch vom Bahnhof bis zur Weser nichts Alkoholisches trinken, so Groß.
Stadt gibt sich noch nicht geschlagen