Pressemitteilung 21. Februar 2013
Etwas moderner und etwas gerechter.
Das bayerische Kabinett hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Feiertagsgesetzes beschlossen. Zukünftig dürfen Diskotheken und Tanzlokale am Vorabend eines stillen Tages nicht nur bis 0:00 Uhr, sondern bis 2:00 Uhr geöffnet haben. Am Karfreitag und Karsamstag ändert sich nichts, ebenso wird auch an Heiligabend die Schutzzeit um 14:00 Uhr beibehalten. Innenminister Joachim Herrmann erklärt die Entscheidung als „moderaten Ausgleich zwischen dem bestmöglichen Schutz der stillen Tage und dem gesellschaftlichen Wandel sowie der Lebenswirklichkeit.“
Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur VEBWK zeigt sich grundsätzlich zufrieden mit dieser Neuregelung, betont aber, dass es sich um einen Kompromiss handelt, der aufgrund langwieriger und schwieriger Diskussionen zustande kam.