• 323 Beschwerden über die GEMA beim DPMA innerhalb der letzten 10 Jahre
  • 66 Petitionen in den letzten 10 Jahren zum Thema GEMA
  • 149 Schiedsstellenverfahren in den letzten 10 Jahren

Antwort
der Bundesregierung

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Remmers, Dr. Kirsten Tackmann, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfälti- gungsrechte (GEMA) vertritt die Urheberrechte ihrer Mitglieder, von Kompo- nistinnen und Komponisten, Textdichterinnen und Textdichtern und von Musik- verlagen. Als wirtschaftlicher Verein erlangt die GEMA Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung und hat ein De-facto-Monopol über die Wahrnehmung von musikalischen Urheberrechten in Deutschland. Angesichts eines Ertrages von 825,5 Mio. Euro und einer Ausschüttungssumme von über 702 Mio. Euro (vgl. Geschäftsbericht der GEMA 2011) an die Berechtigten sollte es vor dem Hin- tergrund der komplizierten Satzung und der häufig wechselnden Tarifstrukturen eine funktionierende staatliche Rechtsaufsicht geben. Zahlreiche Beschwerden im Zusammenhang mit der Binnenstruktur, dem Forderungsmanagement und der Ausschüttungspraxis der GEMA, die den Deutschen Bundestag über Peti- tionen erreichten, konnten vom zuständigen Bundesministerium der Justiz oder einer nachgeordneten Behörde bis jetzt nicht angemessen beantwortet werden.

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