… Vergütungs-Einigung: Gema und Privatsender legen Streit bei …
Einigung im Clinch der privaten Radio- und Fernsehsender mit der Gema: Sie haben sich darauf geeinigt, wie viel die Sender an die Autorengesellschaft abdrücken müssen, wenn sie Musik im Programm verwenden.
Die privaten Hörfunk- und Fernsehsender in Deutschland haben sich mit der Autorengesellschaft Gema geeinigt. Gemäß den neuen Vergütungsregeln für Musik richtet sich die Höhe nach dem Musikanteil der jeweiligen Sendung. Das teilte der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) am Dienstag in Berlin mit.
Bei einem Musikanteil von 100 Prozent zahlen die Radiosender an die Gema 7,5 Prozent der Einnahmen des jeweiligen Programms. Im Fernsehen beträgt die Vergütung bei 100 Prozent Musikanteil 6 Prozent der entsprechenden Einnahmen. Die Verträge mit einem Volumen von mehreren hundert Millionen Euro zwischen der Gema, dem VPRT und der Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk gelten rückwirkend ab 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2014. Dem VPRT gehören 140 Mitglieder an, die Gema vertritt die Rechte von 65 000 Komponisten, Autoren und Musikverlegern.