IHK-Hauptgeschäftsführer Peter Driessen hat in der vergangenen Woche in einem Gespräch mit Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) auf die Risiken neuer Veröffentlichungspflichten der Behörden nach Aufdeckung von Hygienemängeln hingewiesen. Das Gespräch fand im Rahmen einer Delegationsreise der Mitglieder des IHK-Präsidiums und der IHK-Vollversammlung statt. Gegenüber der Bundesministerin sprach Driessen in diesem Zusammenhang insbesondere folgenden, aus Sicht der Wirtschaft kritischen Punkt an: die seit 1. September bestehende Behördenpflicht, schon „bei begründetem Verdacht“ auf erhebliche Hygienemängel die Namen von Unternehmen im Internet zu veröffentlichen. Driessen sagte, die wirtschaftlichen Folgen dieses „Internetprangers“ seien nicht zu kalkulieren und könnten für betroffene Betriebe verheerend sein. Selbst wenn die festgestellten Mängel in den Firmen umgehend beseitigt würden, bliebe der Eintrag auf der schwarzen Online-Liste ein halbes Jahr bestehen. Driessen wies gegenüber Aigner ferner daraufhin, dass diese Bedenken auch von den Vollzugsbehörden geteilt würden. Als Beispiel nannte Driessen die Stadt München, die rechtliche Bedenken gegen die Veröffentlichungspflicht geäußert und den zusätzlichen bürokratischen Aufwand kritisiert habe. Sie befürchtet, dass den Behörden dadurch Kapazitäten für die eigentliche Kontrolle fehlen könnten. In einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom heutigen Tag wurde der Stadt Pforzheim untersagt, über Hygienemängel in einer Gaststätte im Internet zu informieren. Das Gericht hatte erhebliche Zweifel, ob das neue Gesetz dafür eine ausreichende Grundlage darstellt.
- Über uns
- Standpunkte
- Alkoholpolitik
- Bairische Sprache
- Beibehaltung Bargeld
- Brandschutz in der Gastronomie
- Bürokratieabbau vorantreiben
- Ermäßigter Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie
- Flexibilisierung der Arbeitszeiten
- Gebühren für Regelkontrollen (Lebensmittelüberwachung)
- Gleichstellung von Gastronomiebetrieben mit Vereinen
- Nachwuchs- und Fachkräftegewinnung
- Rauchverbot
- Obazda
- Sperrzeitverkürzung im Außenbereich
- Rundfunkgebühren
- Schwarzgastronomie
- Sperrzeitregelung
- Stille Tage – Regelung in Bayern
- Veganes Gericht auf der Speisekarte
- Wirtshausthemen
- Biergarten, Gastgarten oder traditioneller Biergarten?
- Cannabiskonsum in der Gastronomie
- Eintrittsgeld im Restaurant
- Essen ins Hotel bestellen
- Fotografieren von Essen im Restaurant
- Garderobe
- GEMA
- Glas Mineralwasser – Im Restaurant nicht erlaubt
- Hausgemacht
- Ist Leitungswasser im Restaurant kostenlos?
- Lange Wartezeit beim Essen
- Rauchen
- Reservierungen und No Show Gebühren
- Rund um die Bezahlung und Rechnung
- Schafkopfen im Wirtshaus
- Stillen in Cafés und Restaurants
- Stille Tage Bayern
- Toilettenpflicht und Entgelt
- Veranstaltung von Ballermann Partys
- Videoüberwachung in Gaststätte
- Watten
- Weihnachtsgrußkarten und Datenschutz
- Werbung mit Oktoberfest und Wiesn
- Zusatzkosten im Restaurant
- Corona
- Lehren aus der Corona-Pandemie
- Rechtsgrundlagen/Übersichten
- Mustervorlagen, Checklisten, Aushänge, Bestellformulare
- Infos zu Regelungen im Betrieb
- Arbeitsrecht und Impfung
- Hygienekonzept
- Arbeitsschutz
- SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
- Positiver Test beim Arbeitnehmer
- Infos zu Schnell- und Selbsttests
- Arbeitsrecht
- Coronavirus: Arbeitsrechtliche Auswirkungen
- Telefonische Krankschreibung
- Anordnung von Coronatests durch den AG
- Kurzarbeit
- Geimpft und geboostert
- Fördermöglichkeiten
- Weitere wichtige Informationen
- Mehrwertsteuersatz in Gastronomie und Hotellerie
- Steuerliche Hilfen für Unternehmen
- TSE-Umstellung der Kassensysteme
- Aktionen
- Schicksale sind mehr als Inzidenzwerte
- Aktion „Die Hütte brennt“
- Klage auf Öffnung der bayerischen Schankwirtschaften
- Livestream „Bruno im Gespräch“
- Mitglied
- Presse & News
- Landtagswahl Bayern 2023
- Kontakt