Das gesetzliche Rauchverbot für öffentlich zugängliche Räume lässt sich nicht einfach umgehen, indem ein Gastlokal zu einem Privatklub umfunktioniert wird, in dem nur zahlende Mitglieder zugelassen werden. Selbst wenn ein sehr hoher Mitgliederbeitrag erhoben würde, bliebe ein Raum laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts öffentlich zugänglich, so dass dort nicht geraucht werden darf.
Das Obergericht des Kantons Thurgau hatte eine Busse wegen verbotenen Rauchens für den Inhaber einer Bar bestätigt, in die nur Klubmitglieder eingelassen wurden. Die kantonalen Richter gelangten zum Schluss, dass ein jährlicher Mitgliederbeitrag von bloss zehn Franken keine wirksame Hürde bilde. Sie liessen aber gleichzeitig durchblicken, dass bei einem wesentlich höheren Mitgliederbeitrag nicht mehr von einem öffentlich zugänglichen Raum gesprochen werden könnte.