Fleißig gearbeitet wird derzeit noch im Bundesministerium für Gesundheit, denn dieses will das im Jahr 2008 beschlossene Gesetz zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern novellieren. „Die Überprüfung des seit 2008 geltenden Nichtraucherschutzgesetzes hat gezeigt, dass das bestehende Gesetz aufgrund unklarer Bestimmungen sowie zahlreicher möglicher Ausnahmen keinen angemessenen Schutz für Nichtraucherinnen und Nichtraucher gewährleisten kann“, hieß es in einer Pressemitteilung.
Die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzesentwurfes sehen wie folgt aus: