VEBWK – Pressemitteilung 04.04.2012
Streit um E-Zigarette erhält durch Kölner Verwaltungsgericht neue Erkenntnisse
Die E-Zigarette, die elektronische Variante des Rauchens, beschäftigt die Gerichte. Wobei der Begriff rauchen hier nicht richtig ist, sondern man spricht vom „dampfen“. Der Absatz boomt. Viele Zigarettenraucher weichen auf diese Alternative aus, um dem rigiden Rauchverbot in Bayern zu entgehen. Das jedoch schien der Regierung von Oberbayern zu missfallen und erließ vor einigen Wochen einen Verkaufsstopp und machte den Weg für weitere Einschränkungen frei. Dem gerade entstandenen Handel wurde so die Existenzberechtigung entzogen. Ein unfreundlicher Akt, denn die Maßnahme war durch keine wissenschaftliche Untersuchung gedeckt. Somit eine willkürliche Bestimmung, die durch die aktuelle Entscheidung des Kölner Verwaltungsgericht zu einer „Schallenden Ohrfeige“ geworden ist.