Kassel (jur). Zumindest in Hessen dürfen Diskotheken in Raucherräumen auch Getränke ausschenken. Mit drei am Mittwoch, 29. Februar 2012, verkündeten Urteilen gab der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel den Klagen von drei Kasseler Diskotheken statt (Az.: 6 A 69/11, 6 A 70/11 und 6 A 71/11).
Die Diskotheken hatten Raucherräume eingerichtet und dort an Theken jeweils Getränke verkauft. Der Anteil dieser Raucherräume an der Gesamtfläche lag jeweils unter 30 Prozent. Die Stadt Kassel untersagte den Getränkeausschank. Durch den Ausschank seien die ruhigen Raucherräume besonders attraktiv, um sich dort zu treffen und zu unterhalten. Dies sei mit den Zielen des Hessischen Nichtrauchergesetzes nicht vereinbar.
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