Pressemitteilung 16. Februar 2012
Der schmale Grat zwischen Panikmache und Verbraucherinformation
Der aktuelle Hygieneskandal bei Müller – Brot im Landkreis Freising bewegt die Gemüter. Die Opposition im Landtag wetzt die Messer und wirft dem zuständigen Umwelt- und Gesundheitsministerium Nachlässigkeit im Umgang mit der frühzeitigen Information der Verbraucher vor. Der bayerische Umweltminister Marcel Huber hält dagegen: „Es müsse zwischen der Information der Verbraucher und dem Fortbestand des Betriebs und der Arbeitsplätze abgewogen werden. Wenn keine Gesundheitsgefahr besteht, kann eine Information der Öffentlichkeit nur nach strenger Güterabwägung erfolgen“ , so der Minister gegenüber dem Bayerischen Rundfunk. Dieser Aussage Hubers schenkt der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK e.V.) besondere Aufmerksamkeit, denn hier werden Parallelen zur heftig diskutierten Hygieneampel in der Gastronomie erkennbar.
„Natürlich befürworten wir jede Form der Verbraucherinformation, wenn es um akute Gefährdungen der Gesundheit von Konsumenten geht. Aber wir warnen auch vor einer verordneten Panikmache und Verunsicherung der Menschen durch falsche Signale. Ein solches falsches Signal sehen wir in der Idee einer Hygieneampel in der Gastronomie. Da würde dann ein Stempel an der Tür prangen, der wohlmöglich infolge einer Momentaufnahme zustande gekommen ist. Da die Anzahl der Kontrolleure laut Aussagen der Behörden zu gering ist, ist eine zeitnahe Nachkontrolle meist nicht möglich und so besteht die Gefahr, dass ein Unternehmen nach Behebung eines Missstandes langfristig wirtschaftlichen Schaden erleidet. Das würde sehr wahrscheinlich zu Vernichtung von Arbeitsplätzen, schlimmstenfalls sogar zur Betriebsaufgabe führen. Minister Huber hat recht, wenn er eine strenge Güterabwägung als unverzichtbar erklärt, doch genau dieses sollte auch in die Überlegungen hinsichtlich der geplanten Hygieneampel einfließen. Wir empfehlen eindeutig, auf die Ampel zu verzichten und die bereits zur Verfügung stehenden Kontrollinstrumente gänzlich auszuschöpfen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen bieten umfassenden Verbraucherschutz und nehmen den Gastronomen ohnehin in die Pflicht“, so der Landesvorsitzende des VEBWK, Franz Bergmüller.
Der Fall Müller – Brot zeigt, dass vor allem die Ignoranz einzelner Großbetriebe gegenüber den Anordnungen von Kontrollbehörden ! Hier ist grundsätzlich eine Verschärfung der Strafen bei mutwilliger Missachtung von Auflagen anzuraten, aber auch an die Selbstverantwortung der Unternehmen zu appellieren.
„Nicht die Großen laufen lassen und die Kleinen hängen, sollte das Ergebnis einer Aufarbeitung des Skandals sein, indem man zukünftig die kleinen Betriebe, die überwiegend korrekt arbeiten, schärfer kontrolliert“, mahnt Franz Bergmüller an. Innerhalb der Gastronomie ist davon auszugehen, dass alles erdenklich Mögliche getan wird, um dem hohen Standard in Deutschland zu entsprechen. Gastronomieverbände haben zudem einen eigenen Kodex entworfen, den auch der VEBWK unterstützt, der den Anforderungen unserer Zeit noch mehr gerecht wird und dem Gast weitreichende Sicherheit beim Verzehr von Speisen und Getränken bietet. Eine sicher bessere Lösung, als der mögliche „Pranger in Form einer Hygieneampel“, der viel zu viele Schwachstellen beinhalten würde.
Pressekontakt:
Dr. Ursula Zimmermann
Geschäftsführerin
Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur e. V. (VEBWK)
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