Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat eine Popularklage gegen das bayerische Rauchverbot abgewiesen. Der Antragssteller wollte Ausnahmen für Rauchervereine und Raucherclubs erreichen und argumentierte, dass Clubs und Vereinsheime nicht öffentlich zugänglich seien, es hätten nur Mitglieder Zutritt.
Die Verfassungsrichter folgten dieser Argumentation nicht. Kurz zusammengefasst, der Schutz der Gäste vor den Gefahren des Passivrauchs geht vor. In Raucherclubs sind auch Nichtraucher anwesend, die dem Club aus anderen Gründen beigetreten sind, um soziale Kontakte zu pflegen oder wegen des gastronomischen Angebots.
In der Begründung des Gerichts heißt es unter anderem, „im freiwilligen Beitritt zu einem Raucherverein“ liege
typischerweise kein Einverständnis mit der Gesundheitsgefährdung durch Passivrauchen, sondern lediglich die faktisch unvermeidbare Inkaufnahme dieses Risikos…
Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs