Im August 2023 beschloss der Deutsche Bundestag das Gesetz zur staatlichverpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung. Bislang gilt diese Regelung nur für den Einzelhandel. Jetzt plant die Bundesregierung, die Pflicht zur Kennzeichnung auch auf die Gastronomie und den gesamten Außer-Haus-Markt auszuweiten. Dazu der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK):

„Grundsätzlich ist die Einführung eines Tierhaltungslogos im Einzelhandel sicher sinnvoll“, erklärt der stellvertretende Vereins-Vorsitzende Hans Koller, „Verbraucher sehen so auf einen Blick, aus welcher Tierhaltung ihr Fleisch kommt. Grundsätzlich begrüßen wir daher das neue Gesetz, welches ab Mitte 2025 diese Kennzeichnung für den Einzelhandel vorsieht.“ Den Plan der Bundesregierung, die Tierhaltungskennzeichnung auch auf die Gastronomie auszuweiten, sieht Koller jedoch kritisch. „Die Abläufe in Restaurants sind mit den Voraussetzungen im
Einzelhandel nicht vergleichbar! Lieferanten und damit auch die Produkte können sich regelmäßig ändern. Das stellt Betreiber, sollte die Ausweitung der Regelung wirklich kommen, vor enorme Probleme!“ Gastronomen müssten dann zu jedem Gericht die Tierhaltungslogos hinzufügen. Das führt nicht nur zu überladenen Speisekarten, sondern auch zu rein logistischen Herausforderungen. „Sollen die Karten immer neu gedruckt werden, wenn sich ein Zulieferer ändert?“, so der stellvertretende Geschäftsführer, „die wohl einzige Lösung wird dann sein, vollständig auf digitale Speisekarten zu setzen. Anders sieht es bei jedoch bei Speisetafeln aus. Wie soll das ohne zusätzliche Kosten für die Betreiber ablaufen?“ Wichtig ist dabei auch die Frage: Welchen Mehrwert würde die Ausweitung der Regelung bieten? „Der Unterschied zum Einkauf im Supermarkt ist, dass die Verbraucher dort ganz einfach zu einem anderen Produkt greifen können. In der Gastronomie ist das anders. Hier kann nicht unter verschiedenen Haltungsformen ausgewählt werden“, stellt Koller fest, „insgesamt kann somit festgehalten werden, dass die Ausweitung der Regelung viel neue Bürokratie und unpraktikable Vorgaben mit sich bringt, der Nutzen für die Gäste aber kaum vorhanden ist.“

Der VEBWK appelliert daher an die verantwortliche Politik, von einer erweiterten Regelung bei der Tierhaltungskennzeichnung Abstand zu nehmen. „Tierwohl ist ohne Zweifel ein wichtiges Thema – das Schaffen von zusätzlichem bürokratischen und finanziellen Mehraufwand für eine ohnehin krisengebeutelte Branche ohne wirklichen Mehrwert für Tier und Mensch ist jedoch definitiv nicht zielführend! Nichts desto trotz wollen wir zudem den Appell an unsere Gastronomiebetriebe richten, auf eine durchgängig regionale und saisonale Herkunft bei den Produkten zu achten. Bayerische Wirtshauskultur bedeutet auch eine Verantwortung bei der Auswahl der verwendeten Lebensmittel!“