In letzter Zeit sind vermehrt Abmahnungen gegen Gastronomiebetriebe aufgetreten, die sich auf angebliche Verstöße gegen das Verpackungsgesetz (VerpackG) beziehen. Diese Abmahnungen stammen von der RS Assikura GmbH aus Mönchengladbach.

Hintergrund: Das Verpackungsgesetz und die Registrierungspflicht

Das Verpackungsgesetz trat am 1. Januar 2019 in Kraft und zielt darauf ab, die Vermeidung und das Recycling von Verpackungsabfällen zu fördern. Unternehmen, die Verpackungen erstmals in Verkehr bringen – und hierzu zählen auch viele Gastronomen – sind verpflichtet, sich im LUCID-Verpackungsregister zu registrieren und ihre Verpackungen ordnungsgemäß zu lizenzieren. Dies betrifft insbesondere Betriebe, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten und dabei Verpackungen wie To-Go-Becher, Essensboxen oder Verpackungsmaterialien nutzen.

Zweifelhafte Abmahnbefugnis: Was ist dran?

Der Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität sieht die Abmahnbefugnis der RS Assikura GmbH als äußerst zweifelhaft an. Abschließend geklärt ist dies jedoch nicht.

Was tun bei einer Abmahnung?

Sollten Sie als Gastronom eine Abmahnung erhalten, ist es wichtig, besonnen zu handeln:

  1. Abmahnung ernst nehmen und Fristen beachten: Jede Abmahnung sollte grundsätzlich ernst genommen und die angegebenen Fristen sollten eingehalten werden.
  2. Klärung des Sachverhalts: Überprüfen Sie, ob Sie tatsächlich der Registrierungspflicht unterliegen. Im Zweifel sollten Sie einen Fachmann hinzuziehen.
  3. Sofortige Registrierung nachholen: Sollte die Registrierung im LUCID-Verpackungsregister fehlen, ist es wichtig, dies umgehend nachzuholen.
  4. Keine Unterlassungserklärung abgeben: Geben Sie keinesfalls voreilig eine Unterlassungserklärung ab, da dies langfristige Vertragsstrafenforderungen nach sich ziehen kann.
  5. Keine Zahlungen leisten: Leisten Sie keine Zahlungen, ohne den Sachverhalt vollständig geklärt zu haben.