Ab Januar 2025 gilt ein neuer Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN). Dieser Tarif bestimmt die Beiträge für die BGN-Versicherung und berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen in der Arbeitswelt.

Wesentliche Neuerungen betreffen die Zuordnung von Gefahrenklassen: So wird mobiles Arbeiten im Verwaltungsbereich künftig der Büro-Gefahrklasse zugeordnet. Zudem werden Gewerbegruppen mit ähnlichen Risiken zusammengefasst. Für das Gastgewerbe bedeutet dies eine Senkung der Gefahrklasse von 3,33 auf 2. Diese Senkung spiegelte die positiven Entwicklungen in Bezug auf Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in den letzten Jahren wider.

Die BGN hat angekündigt, umfangreich über die Neuerungen zu informieren. Ab Mitte Oktober 2024 werden die Bescheide zur Veranlagung an die Betriebe verschickt.