Die Schlussabrechnungen für die Corona-Wirtschaftshilfen müssen bis zum 30. September 2024 eingereicht werden.

Wichtige Informationen:

  • Fristende: 30. September 2024
  • Noch ausstehende Abrechnungen: ca. 300.000
  • Bisher eingereichte Abrechnungen: ca. 570.000
  • Einzureichen: Über die digitale Antragsplattform des Bundes
  • Erforderlich: Expertise von prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, etc.)

Hintergrund:

Von Juni 2020 bis Juni 2022 wurden Unternehmen und Selbständige, die durch Corona bedingte Umsatzrückgänge erlitten, mit über 63 Milliarden Euro unterstützt. Um die Auszahlung schnell zu ermöglichen, wurden Anträge zunächst vorläufig bewilligt. Die finale Förderhöhe wird nun in der Schlussabrechnung berechnet.