Mit der Einführung der Legalisierung von Cannabis zum 1. April 2024 in Deutschland stehen Unternehmen vor neuen Aufgaben, insbesondere hinsichtlich des Arbeitsschutzes und der Sicherheit am Arbeitsplatz. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat zu diesem Thema FAQ veröffentlicht, die entscheidende Fragen beantwortet und Empfehlungen gibt.

Cannabis-Konsum und Arbeitsrecht
Trotz der Legalisierung unter bestimmten Bedingungen kann der Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz verboten werden. Ähnlich wie bei Alkohol können Arbeitgeber den Konsum während der Arbeitszeit untersagen. Dies kann durch Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge festgelegt werden.

Nachweis und Prävention
Den Konsum von Cannabis nachzuweisen, stellt oft eine Herausforderung dar. Drogentests sind nur in besonderen Fällen erlaubt und es fehlen klare Richtlinien, um die Auswirkungen von Cannabis auf die Arbeitsleistung exakt zu beurteilen. Daher rät die DGUV zu präventiven Maßnahmen: Schulungen für Führungskräfte zur Suchtprävention und die Einführung eines abgestuften Plans bei Verdacht auf Konsum sind empfehlenswert.

Rechtliche Rahmenbedingungen
Arbeitgeber können den Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz generell untersagen. In sicherheitsrelevanten Bereichen, wie beim Umgang mit Maschinen oder Fahrzeugen, ist ein solches Verbot besonders wichtig und sollte vertraglich festgehalten werden.

Ausführliche FAQ der DGUV